Die Nutzung von WhatsApp im geschäftlichen Einsatz und im Verein ist aus rechtlicher Sicht kritisch zu sehen. Hieran hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 nichts geändert, die Problematik bestand auch schon mit dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Was ist konkret das Problem an WhatsApp?
Nach meiner Auffassung sind es weniger die Inhalte der Kommunikation, die rechtlich bedenklich sind. Vielmehr ist es die notwendige Freigabe der Kontakte, um die App überhaupt sinnvoll nutzen zu können. Im Zusammenhang der Freigabe der Kontakte und deren Übertragung an WhatsApp spricht ein Datenschützer von einer „Datenübermittlung in ein Drittland“. Hierfür bedarf es einer Einwilligung, da keine andere Rechtsgrundlage überhaupt in Frage kommt. Jeder Kontakt muss also aktiv und nachweisbar gefragt werden, ob die Übertragung an WhatsApp in Ordnung ist und zwar vor Freigabe der Kontakte. Dies ist in der Praxis kaum umsetzbar.
Ein zweites Problem ist die geschäftliche Nutzung im Unternehmen oder auch im Verein. Hierfür bedarf es gem. Art. 28 DSGVO einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bzw. EU-Standardvertragsklauseln. Dies lässt sich mit WhatsApp nicht umsetzen.
Was ist die Folge der rechtlichen Probleme?
Die logische Folge ist, dass Datenschutzbeauftragte empfehlen müssen, WhatsApp nicht im Unternehmen und Verein einzusetzen.
Gibt es Lösungsansätze, das Problem zu beheben?
Unternehmen tun sich schwer, WhatsApp von den Smartphones zu verbannen. Auch für Vereine ist die Organisation über WhatsApp-Gruppen ein enormer Vorteil. Folgende Lösungsansätze bestehen:
- Einsatz von Datencontainern auf Smartphones, z.B. „Sicherer Ordner“ bzw. „Knox“ auf Samsung-Geräten. Unabhängig von den Geschäftskontakten kann der Container ausschließlich für private Zwecke verwendet werden einschl. Kontakten und Anwendungen wir WhatsApp (Hilfestellung hierzu: https://www.samsung.com/at/discover/sicherer-ordner-auf-dem-galaxy-s8/).
- Keine Freigabe der Kontakte: Das Verweigern des Zugriffs auf die Kontakte ist ein weiterer Weg zur Nutzung, der jedoch mit Komforteinbußen verbunden ist.
Über den Autoren:
Markus Olbring ist Inhaber der comdatis it-consulting GmbH & Co. KG in Ahaus-Alstätte. Er ist als IT-Berater und IT-Sachverständiger tätig und berät Unternehmen in den Bereichen Digitalisierung, Verfahrensdokumentation, Datenschutz, externer Datenschutzbeauftragter sowie Informationssicherheit.