Datenschutzfolgenabschätzung
Die Datenschutzgrundverordnung verfolgt einen sogenannten risikobasierten Ansatz. Das heißt, dass jede Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten einer Risikoanalyse abhängig gemacht werden muss. Insbesondere müssen Risikoanalysen z. B. bei Verarbeitungen auf der Rechtsgrundlage der Interessenabwägung („Berechtigtes Interesse Art. 6 I f DSGVO) durchgeführt werden, um die erforderliche Abwägung durchzuführen. In der Regel sind diese Risikoanalysen oder auch […]