Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Im neuen Gesetz wurde unter anderem die Grenze für die Ernennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Mitarbeitern angehoben. Mit der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt das geänderte BDSG ab heute.