Immer mehr Arbeitgeber schicken sämtliche Mitarbeitenden ins Homeoffice. Durch die Corona-Pandemie ist genau das eingetreten, was zuvor bei vielen Unternehmen nicht denkbar war. Eine Home-Office Regelung, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Dieser Vorgang hätte unter normalen Umständen kaum in diesen Dimensionen stattgefunden und schon gar nicht so schnell. Man kann sich vorstellen, dass unter nicht Corona-Bedingungen die Planung und Umsetzung Wochen- Monate- oder gar Jahrelang gedauert hätte. Nun ist es notwendig und es funktioniert. Doch was genau sollte man als Arbeitgeber beachten und ggf. als Maßnahme in die Wege leiten lassen?

Die IT-Abteilung sollte bei Fragen der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen und auch Empfehlungen an die Netzwerksicherheit im Homeoffice geben. Generell ist es wichtig den Mitarbeitenden Informationen mitzugeben. Diese kann man bspw. in einer Richtlinie „Regeln zum häuslichen Arbeitsplatz“ dokumentieren und kommunizieren. Darunter fallen auch die genehmigten Anwendungen, die im Homeoffice verwendet werden dürfen oder aber auch, dass die „Cleandesk-Politik“ auch im Homeoffice gilt und dass der PC nach Verlassen des Arbeitsplatzes zu sperren ist.

Schulungsmaßnahmen, wie bspw. durch kurze Videos oder Klickanleitungen zur Nutzung von Diensten oder Verschlüsselung von Dateien sollten ebenfalls durchgeführt werden.

Eine große Hilfe zur Selbstorganisation sind die sogenannten Daily-Meetings, wo die Tagesplanung vorgestellt und die Ergebnisse des vorigen Tages durchgesprochen werden. Diese Meetings kann man besonders gut als Videomeeting durchführen. Als Arbeitgeber sollte man aber auch Regeln für Video- und Webmeeting einführen. Einige Vorschläge fassen wir hier zusammen:

  • Webcam einschalten, um gesehen zu werden
  • Geordnet nacheinander sprechen
  • Stummschaltung, wenn andere sprechen
  • Vermeidung von Umgebungsgeräuschen (z. B.: Tippen auf der Tastatur)
  • Festes Hintergrundmotiv, alternativ eine ordentliche Arbeitsumgebung

Die Einführung von Colaborationstools sollte, sofern nicht vorhanden in Angriff genommen werden, um die Zusammenarbeit zu fördern und zu planen. Bei der Einführung sollten Sie Ihren Datenschutzbeauftragen in die Planung einbeziehen.

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